§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen DoctorBox und der Apotheke über die Nutzung des aTM-Portals und der aTM-Anwendung für das in der Apotheke eingesetzte Tablet (zusammen die „Plattform“).
- Die Apotheke schließt den Vertrag ausschließlich in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Sie ist Unternehmerin im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) kommen nicht zustande; verbraucherschützende Vorschriften — insbesondere das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen — finden keine Anwendung.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Apotheke werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn DoctorBox ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Individuelle Vereinbarungen in Textform gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsabgrenzung
- DoctorBox stellt der Apotheke die Plattform über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Die Plattform unterstützt die Durchführung der assistierten Telemedizin (aTM) in der Apotheke nach Anlage 13 zum Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V.
- DoctorBox stellt ausschließlich die Technik bereit. DoctorBox erbringt keine ärztlichen und keine pharmazeutischen Leistungen, ist nicht Leistungserbringerin im Sinne des SGB V und tritt gegenüber Patientinnen und Patienten nicht als Behandlerin auf.
- Die ärztliche Leistung erbringen ausschließlich Dritte — Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise die von ihnen genutzten Anbieter — in eigener fachlicher und berufsrechtlicher Verantwortung. Ein etwaiger Behandlungsvertrag kommt allein zwischen der Patientin oder dem Patienten und der Ärztin oder dem Arzt zustande. DoctorBox schuldet weder das Zustandekommen noch Inhalt, Qualität oder Verfügbarkeit ärztlicher Leistungen und sagt insbesondere kein bestimmtes Volumen erreichbarer Ärztinnen und Ärzte oder Konsultationen zu.
- Die pharmazeutische Leistung erbringt ausschließlich die Apotheke. Ihr obliegen insbesondere die Auswahl geeigneter Patientinnen und Patienten, die Aufklärung, die Einholung der erforderlichen Einwilligungen sowie die vollständige und richtige Dokumentation.
- Geschuldet ist die Plattform in ihrer jeweils aktuellen Version. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder auf Installation in der Umgebung der Apotheke besteht nicht.
§ 3 Registrierung und Zustandekommen des Vertrags
- Die Registrierung erfolgt entweder über die iOS-App von DoctorBox oder über das Web-Portal. Der Weg der Registrierung wird im Portal gespeichert, weil sich die Vertragsfolgen danach unterscheiden.
- Registrierung über die iOS-App: Mit der Anlage der Organisation im Portal beginnt die kostenfreie Testphase nach § 4. Endet die Testphase, ohne dass die Apotheke sie beendet hat, entsteht das entgeltliche Vertragsverhältnis mit der Laufzeit nach § 5.
- Registrierung über das Web-Portal: Es wird keine Testphase gewährt, und es kommt kein automatisches Laufzeitverhältnis zustande. Die Nutzung richtet sich nach einer gesonderten Bestellung oder Vereinbarung zwischen den Parteien.
- Die Apotheke hat die bei der Registrierung abgefragten Angaben vollständig und richtig zu machen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Mit dem Abschluss der Registrierung bestätigt die Apotheke, diese AGB in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung zur Kenntnis genommen zu haben. Zeitpunkt und Fassung werden dokumentiert.
§ 4 Testphase (nur bei Registrierung über die iOS-App)
- Bei Registrierung über die iOS-App kann die Apotheke die Plattform 30 Kalendertage lang kostenfrei testen. Die Testphase beginnt mit der Anlage der Organisation im Portal. Beginn und Ende werden im Portal gespeichert und dort angezeigt.
- Die Testphase wird je Apotheke beziehungsweise Apothekenunternehmen nur einmal gewährt.
- Die Apotheke kann die Testphase jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist beenden; eine formlose Mitteilung in Textform (E-Mail genügt) oder die entsprechende Funktion im Portal reichen aus. In diesem Fall entstehen keine Kosten, und der Zugang wird zum Ende der Testphase deaktiviert.
- Wird die Testphase nicht beendet, geht das Nutzungsverhältnis mit dem auf ihr Ende folgenden Tag in ein entgeltliches Vertragsverhältnis nach § 5 und § 6 über. DoctorBox weist die Apotheke rechtzeitig vor Ablauf, spätestens sieben Tage vorher, in Textform auf den bevorstehenden Übergang, das Entgelt und die Beendigungsmöglichkeit hin.
- Während der Testphase kann der Funktionsumfang eingeschränkt sein. Ansprüche auf eine bestimmte Verfügbarkeit oder auf Support bestehen in der Testphase nicht.
- Bei Registrierung über das Web-Portal gibt es keine Testphase.
§ 5 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
- Das entgeltliche Vertragsverhältnis hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, beginnend mit dem Tag nach dem Ende der Testphase.
- Verlängerung. Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
- Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt) und sind an die in § 17 genannte Adresse zu richten.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für DoctorBox insbesondere vor, wenn die Apotheke trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung mit Entgelten in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder die Plattform trotz Abmahnung vertragswidrig nutzt.
- Die Beendigung während der Testphase richtet sich ausschließlich nach § 4 Abs. 3.
- Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang zur Plattform gesperrt. Die Rückgabe und Löschung der im Auftrag verarbeiteten Daten richten sich nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 14). Die Apotheke bleibt für die Erfüllung ihrer eigenen Aufbewahrungspflichten verantwortlich.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
- Das Entgelt für die Nutzung der Plattform beträgt 50,00 € netto pro Monat je aktivem Tablet (nachfolgend „Grundpreis"). Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Dauerhafter Nachlass bei Registrierung über die iOS-App: Hat die Apotheke ihre Organisation über die iOS-Anwendung angelegt (§ 3 Abs. 2), erhält sie einen Nachlass von 25 % auf den monatlichen Grundpreis (derzeit somit 37,50 € netto pro Monat je aktivem Tablet). Der Nachlass gilt für die gesamte Vertragsdauer einschließlich sämtlicher Verlängerungen nach § 5 und bezieht sich jeweils auf den zum Abrechnungszeitpunkt geltenden Grundpreis; er entfällt nicht dadurch, dass die Apotheke die Anwendung später auf anderen Geräten oder Betriebssystemen nutzt. Der Nachlass gilt für das Entgelt nach Absatz 1 und nicht für gesondert vereinbarte Leistungen. Er wird im Portal ausgewiesen und ist nicht mit anderen Rabattaktionen kumulierbar.
- Bezugsgröße ist das aktive Tablet, nicht die Filiale. Das Entgelt wird je angefangenem Kalendermonat und je aktivem Tablet berechnet. Aktiviert die Apotheke mehrere Tablets, entsteht das Entgelt entsprechend mehrfach. Die Zahl der Filialen ist für die Höhe des Entgelts ohne Bedeutung; weitere Filialen verursachen keine gesonderten Kosten.
- Als aktiv gilt ein Tablet, sobald es im Portal mit der Apotheke gekoppelt ist, und bis zu dem Tag, an dem die Kopplung im Portal aufgehoben wird. Maßgeblich ist allein der im Portal dokumentierte Kopplungszustand, den die Apotheke jederzeit selbst einsehen und ändern kann. Ein im laufenden Monat aktiviertes oder entkoppeltes Tablet wird für diesen Monat voll berechnet.
- Die Abrechnung erfolgt monatlich; Rechnungen werden in Textform gestellt. Der Rechnungsbetrag ist 15 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Zusatzleistungen — insbesondere Hardware, Einrichtung, Schulungen und individuelle Anpassungen — sind nicht im Entgelt enthalten und werden gesondert vereinbart und abgerechnet. Ohne gesonderte Vereinbarung fallen hierfür keine Kosten an.
- DoctorBox kann die Entgelte zum Beginn einer Verlängerungsperiode anpassen. Die Anpassung wird der Apotheke spätestens 3 Monate vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Erhöht sich das Entgelt, kann die Apotheke den Vertrag zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen; auf dieses Recht wird in der Mitteilung hingewiesen.
Alle in eckigen Klammern gesetzten Werte sind Platzhalter und noch festzulegen.
§ 7 Zahlungsverzug und Sperrung
- Gerät die Apotheke in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 286 BGB sowie § 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB.
- Befindet sich die Apotheke mit einem nicht unerheblichen Teil des Entgelts — in der Regel mindestens zwei Monatsentgelte — in Verzug, kann DoctorBox den Zugang zur Plattform sperren. Voraussetzung ist eine vorherige Mahnung in Textform mit angemessener Fristsetzung und ausdrücklicher Ankündigung der Sperrung.
- Eine Sperrung erfolgt nicht während einer laufenden Beratung. DoctorBox wird die Sperrung unverzüglich aufheben, sobald der Rückstand ausgeglichen ist.
- Die Pflicht zur Zahlung des Entgelts bleibt während einer von der Apotheke zu vertretenden Sperrung bestehen.
§ 8 Pflichten und Mitwirkung der Apotheke
- Die Apotheke stellt eigenverantwortlich sicher, dass die berufs-, apotheken- und sozialrechtlichen Voraussetzungen für das Angebot der assistierten Telemedizin vorliegen — insbesondere die Anforderungen nach Anlage 13 an Räumlichkeit, Ausstattung und Qualifikation beziehungsweise Schulung des eingesetzten Personals.
- Die Apotheke stellt die technischen Voraussetzungen auf ihrer Seite bereit, insbesondere einen geeigneten Internetzugang, geeignete Endgeräte und eine aktuelle Version der Tablet-Anwendung.
- Die Apotheke verwaltet die Zugänge ihrer Mitarbeitenden, schützt sie vor unbefugtem Zugriff und entzieht sie unverzüglich bei Ausscheiden oder Wegfall der Erforderlichkeit.
- Vor jeder aTM-Leistung holt die Apotheke die erforderliche Aufklärung und Einwilligung der Patientin oder des Patienten ein und dokumentiert sie.
- Die Plattform ist nicht für Notfälle bestimmt. Bei Anzeichen einer Notfallsituation hat die Apotheke unverzüglich den Rettungsdienst beziehungsweise den ärztlichen Bereitschaftsdienst einzuschalten.
- Die Apotheke meldet Störungen und sicherheitsrelevante Vorfälle unverzüglich in Textform.
§ 9 Abrechnung gegenüber den Krankenkassen; keine Vergütungsgarantie
- Die Abrechnung der aTM-Leistung gegenüber den Krankenkassen ist ausschließlich Sache der Apotheke. Sie erfolgt im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung nach den jeweils geltenden Vorgaben, insbesondere dem Rahmenvertrag nebst Anlage 13 und den Vorgaben des von der Apotheke beauftragten Rechenzentrums.
- DoctorBox garantiert keine Vergütung — weder dem Grunde noch der Höhe nach. DoctorBox sagt insbesondere nicht zu, dass erbrachte Leistungen erstattungsfähig sind, dass eine bestimmte Anzahl von Beratungen zustande kommt oder dass ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg eintritt.
- Beanstandungen, Kürzungen und Retaxationen durch Krankenkassen oder Prüfstellen gehen nicht zulasten von DoctorBox, soweit sie nicht auf einer von DoctorBox zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.
- Vom Portal bereitgestellte Übersichten, Auswertungen und Dokumente sind Hilfsmittel. Die Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit obliegt der Apotheke. DoctorBox erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Abrechnungsberatung.
- Das Entgelt nach § 6 ist unabhängig davon geschuldet, ob und in welcher Höhe die Apotheke Vergütungen von Krankenkassen erhält.
§ 10 Verfügbarkeit, Wartung, Support
- DoctorBox betreibt die Plattform mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und ist um eine hohe Verfügbarkeit bemüht. Ein bestimmter Verfügbarkeitsgrad wird nicht zugesagt; ein Service-Level-Agreement besteht nicht. Die Pflicht, die Plattform in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bereitzustellen, bleibt unberührt.
- DoctorBox darf Wartungsarbeiten durchführen und die Plattform dafür vorübergehend einschränken. Planbare Arbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Offizin-Öffnungszeiten durchgeführt und, soweit möglich, vorher angekündigt.
- Unterbrechungen, die außerhalb des Einflussbereichs von DoctorBox liegen, hat DoctorBox nicht zu vertreten. Dazu zählen insbesondere Störungen des Internets, der Netze und Rechenzentren Dritter, der Telematikinfrastruktur sowie von Diensten Dritter — etwa der angebundenen Ärztenetzwerke oder des E-Mail-Versands.
- Support wird per E-Mail zu üblichen Geschäftszeiten geleistet (info@doctorbox.de). Bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten sind nicht vereinbart.
§ 11 Weiterentwicklung der Plattform
- DoctorBox darf die Plattform weiterentwickeln, Funktionen ergänzen und die technische Umsetzung ändern, solange der vertragsgemäße Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Änderung für die Apotheke zumutbar ist.
- Werden Funktionen, auf die die Apotheke bei Vertragsschluss vertrauen durfte, wesentlich eingeschränkt oder eingestellt, teilt DoctorBox dies mindestens 6 Wochen vorher in Textform mit. Die Apotheke kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
§ 12 Haftung
- DoctorBox haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DoctorBox nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Apotheke regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die Höhe eines Monatsentgelts je Schadensfall. Die Begrenzung gilt nicht für die in Absatz 1 genannten Fälle (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Haftung).
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. DoctorBox haftet insbesondere nicht für ärztliche Leistungen Dritter, für den Inhalt und die Richtigkeit ärztlicher Entscheidungen, für die Erstattungsfähigkeit erbrachter Leistungen sowie für Leistungen Dritter, die die Apotheke unmittelbar beauftragt.
- Für den Verlust von Daten haftet DoctorBox nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch die Apotheke zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von DoctorBox.
- Ansprüche nach Art. 82 DSGVO sowie die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB bleiben unberührt; letztere wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Änderung der Beweislast zum Nachteil der Apotheke verbunden.
§ 13 Nutzungsrechte
- DoctorBox räumt der Apotheke für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform im Rahmen des eigenen Apothekenbetriebs bestimmungsgemäß zu nutzen.
- Nicht gestattet sind insbesondere die Überlassung an Dritte, die Nutzung für fremde Betriebe, das Zurückentwickeln über den gesetzlich zulässigen Rahmen hinaus sowie das automatisierte Auslesen von Inhalten.
- Marken, Logos und sonstige Kennzeichen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung verwendet werden.
§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Patientinnen und Patienten über die Plattform ist die Apotheke Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO und DoctorBox Auftragsverarbeiterin im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO.
- Die Parteien schließen vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO (AVV). Der AVV ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses; bei Widersprüchen zu diesen AGB gehen seine Regelungen vor. Ohne wirksamen AVV dürfen über die Plattform keine Patientendaten verarbeitet werden.
- Der AVV regelt insbesondere Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, die Kategorien betroffener Personen, die technischen und organisatorischen Maßnahmen, den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern sowie die Löschung und Rückgabe der Daten nach Vertragsende.
- Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise deren Anbieter sind für die von ihnen erbrachten Leistungen datenschutzrechtlich eigenständig Verantwortliche.
- DoctorBox verpflichtet die eingesetzten Personen zur Vertraulichkeit und, soweit einschlägig, nach § 203 Abs. 4 StGB.
- Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auch über das Vertragsende hinaus vertraulich.
§ 15 Änderungen dieser AGB
- DoctorBox kann diese AGB ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, an geänderte technische oder regulatorische Rahmenbedingungen oder an eine Änderung des Leistungsangebots erforderlich ist und die Apotheke dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Die vereinbarten Hauptleistungspflichten und die Entgelte sind von diesem Änderungsvorbehalt ausgenommen; für Entgelte gilt § 6 Abs. 5.
- Die geänderte Fassung wird der Apotheke mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung benennt die Änderungen, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens sowie das Widerspruchsrecht und die Frist und weist ausdrücklich auf die Bedeutung des Schweigens hin.
- Widerspricht die Apotheke nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt die Änderung als angenommen.
- Widerspricht die Apotheke fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. DoctorBox kann den Vertrag in diesem Fall mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
- Es gilt jeweils die Fassung, die bei Vertragsschluss beziehungsweise beim Wirksamwerden einer Änderung dokumentiert wurde. Die aktuelle Fassung ist jederzeit ohne Anmeldung unter dieser Adresse abrufbar.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Erklärungen und Anzeigen aus diesem Vertrag bedürfen der Textform; E-Mail genügt, soweit nichts anderes bestimmt ist.
- Die Apotheke kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von DoctorBox auf Dritte übertragen. Aufrechnen kann die Apotheke nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern die Apotheke Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. DoctorBox bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand der Apotheke zu klagen.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
§ 17 Anbieterin und Kontakt
DoctorBox Leuchtturm GmbH
Taubenstraße 26
10117 Berlin
E-Mail: info@doctorbox.de